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   OLG Rostock, 29.05.2015 - 22 Ws-Reha 22/15, 22 Ws Reha 22/15   

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https://dejure.org/2015,42075
OLG Rostock, 29.05.2015 - 22 Ws-Reha 22/15, 22 Ws Reha 22/15 (https://dejure.org/2015,42075)
OLG Rostock, Entscheidung vom 29.05.2015 - 22 Ws-Reha 22/15, 22 Ws Reha 22/15 (https://dejure.org/2015,42075)
OLG Rostock, Entscheidung vom 29. Mai 2015 - 22 Ws-Reha 22/15, 22 Ws Reha 22/15 (https://dejure.org/2015,42075)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Spezialkinderheim, Kombinat der Sonderheime für Psychodiagnostik und pädagogisch-psychologische Therapie, Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.03.2015 - 4 StR 525/13

    Rehabilitierung wegen in der DDR erlittener Verfolgung (hier: Unterbringung in

    Auszug aus OLG Rostock, 29.05.2015 - 22 Ws Reha 22/15
    Ging die damalige Empfehlung der Universitätsklinik auch dahin, den Jungen wegen der beschriebenen "Verhaltensauffälligkeiten" vorzugsweise dem Heim des Sonderkombinats für Psychotherapie und Psychodiagnostik in Berlin vorzustellen und ihn gegebenenfalls dort zur weiteren Diagnose und Behandlung in Form einer "sehr individuellen, dabei aber konsequenten pädagogisch-psychologischen Führung" einzuweisen, weil die dortigen "idealen Bedingungen" in einem Spezialkinderheim nicht gegeben seien, diente die stattdessen erfolgte Einweisung in das Spezialkinderheim "B.-hof" (diese Einrichtung wird in dem Einweisungsbeschluss nicht erwähnt, in dem nur von "Heimerziehung" die Rede ist!) deswegen weder im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 2 StrRehaG der politischen Verfolgung des Betroffenen (vgl. zu dieser Voraussetzung BGH, Beschluss vom 25. März 2015 - 4 StR 525/13 -, Rdz. 17, 19 in juris) oder seiner Eltern, speziell seiner Mutter, noch erfolgte sie "zu sachfremden Zwecken" (vgl. zu diesem Begriff KG Berlin, Beschluss vom 29. März 2012 - 2 Ws 116/12 REHA -, Rdz. 25 in juris m.w.N.).
  • KG, 29.03.2012 - 2 Ws 116/12
    Auszug aus OLG Rostock, 29.05.2015 - 22 Ws Reha 22/15
    Ging die damalige Empfehlung der Universitätsklinik auch dahin, den Jungen wegen der beschriebenen "Verhaltensauffälligkeiten" vorzugsweise dem Heim des Sonderkombinats für Psychotherapie und Psychodiagnostik in Berlin vorzustellen und ihn gegebenenfalls dort zur weiteren Diagnose und Behandlung in Form einer "sehr individuellen, dabei aber konsequenten pädagogisch-psychologischen Führung" einzuweisen, weil die dortigen "idealen Bedingungen" in einem Spezialkinderheim nicht gegeben seien, diente die stattdessen erfolgte Einweisung in das Spezialkinderheim "B.-hof" (diese Einrichtung wird in dem Einweisungsbeschluss nicht erwähnt, in dem nur von "Heimerziehung" die Rede ist!) deswegen weder im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 2 StrRehaG der politischen Verfolgung des Betroffenen (vgl. zu dieser Voraussetzung BGH, Beschluss vom 25. März 2015 - 4 StR 525/13 -, Rdz. 17, 19 in juris) oder seiner Eltern, speziell seiner Mutter, noch erfolgte sie "zu sachfremden Zwecken" (vgl. zu diesem Begriff KG Berlin, Beschluss vom 29. März 2012 - 2 Ws 116/12 REHA -, Rdz. 25 in juris m.w.N.).
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